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EU AI Act · Fristen

EU AI Act: Was der Digital Omnibus an den Fristen ändert

Lesezeit etwa 6 Minuten · Stand Juli 2026

Monitor mit Visualisierung eines neuronalen Netzes als Symbolbild für den EU AI Act

Als die Nachricht kam, füllten sich die Postfächer mit Betreffzeilen, die wie ein Freibrief klangen. Mehr Zeit für KI-Compliance, die EU verschiebt die Fristen. Die Erleichterung ist verständlich, das Missverständnis aber gefährlich. Der Digital Omnibus verschiebt die strengsten Fristen des AI Act tatsächlich. Abgesagt sind sie damit nicht.

Der AI Act verschiebt seine strengsten Fristen.
Abgesagt sind sie damit nicht.

Was sich genau verschiebt

Der Digital Omnibus ist das erste größere Änderungspaket zum AI Act. Im Kern geht es um eine Verschiebung der Pflichten für Hochrisiko-KI, ergänzt um gezielte Erleichterungen und an einer Stelle sogar eine Verschärfung. Die neuen Daten im Überblick.

2. Dezember 2026

Die Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte nach Artikel 50 Absatz 2 gilt für Systeme, die vor August 2026 auf dem Markt waren. Ebenfalls ab diesem Tag greifen 2 neue Verbote gegen sogenannte Nudifier-Anwendungen und Material über sexuellen Kindesmissbrauch.

2. Dezember 2027

Die vollen Pflichten für eigenständige Hochrisiko-KI nach Anhang III, etwa in Personalauswahl, Kreditvergabe oder kritischer Infrastruktur. Verschoben vom ursprünglichen 2. August 2026.

2. August 2028

Die Pflichten für Hochrisiko-KI, die als Sicherheitskomponente in regulierte Produkte eingebettet ist, etwa in Maschinen, Aufzügen oder Spielzeug. Verschoben vom 2. August 2027.

Der wichtige Haken: noch nicht endgültig

Hier braucht es Sorgfalt statt Schlagzeile. Das Europäische Parlament hat den Text am 16. Juni 2026 im Plenum angenommen. Es fehlen jedoch noch die formale Annahme durch den Rat und die Veröffentlichung im Amtsblatt. Erst damit werden die neuen Daten geltendes Recht. Bis dahin bleibt formal der ursprüngliche Kalender in Kraft, auch wenn die politische Richtung klar ist. Für die Praxis heißt das, gegen die neuen Daten zu planen und die alten als formale Absicherung im Blick zu behalten.

Was sich nicht ändert

Das ist der Punkt, der in den Jubel-Newslettern untergeht. Verschoben hat sich ausschließlich der Zeitpunkt der Durchsetzung. Die inhaltlichen Anforderungen an Hochrisiko-KI bleiben unverändert. Risikomanagement, technische Dokumentation, Daten-Governance, menschliche Aufsicht und die Registrierung in der EU-Datenbank gelten weiter wie formuliert. Am neuen Stichtag wird jede Anforderung in vollem Umfang erwartet, ohne weitere Einführungsphase. Wer jetzt nichts tut, steht 2027 vor genau demselben Berg, nur mit weniger Zeit.

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Die Erleichterungen für kleinere Unternehmen

Neben den Fristen bringt der Omnibus gezielte Entlastungen. Die Privilegien für kleine und mittlere Unternehmen werden auf größere Mittelständler ausgeweitet, die in bestimmten Fällen interne Selbstbewertungen vornehmen dürfen statt teurer externer Audits. Die Pflicht zur KI-Kompetenz wird von einer harten Vorgabe zu einer Bemühenspflicht abgeschwächt. Und für KI in Maschinen sollen Doppelregulierungen mit bestehendem Sektorrecht reduziert werden. Der Kern bleibt, die formale Last sinkt an einigen Stellen.

Mehr Zeit ist kein Freibrief

Die rationale Annahme der meisten Fachleute lautet, dass der 2. Dezember 2027 hält. Das Verzögerungsargument ist mit diesem Omnibus aufgebraucht und eine zweite Verschiebung würde die Glaubwürdigkeit der Verordnung beschädigen. Wer jetzt auf eine weitere Verschiebung wartet, plant gegen die Wahrscheinlichkeit. Die gewonnene Zeit ist eine Chance für saubere Governance, kein Grund zum Aufschieben. Die nächste echte Live-Pflicht ist ohnehin die Kennzeichnung von KI-Inhalten zum 2. Dezember 2026.

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Häufige Fragen zum AI Act und Digital Omnibus

Anhang III auf den 2. Dezember 2027, Anhang I auf den 2. August 2028, die Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50 Absatz 2 auf den 2. Dezember 2026.

Noch nicht. Das Parlament hat am 16. Juni 2026 zugestimmt, die Annahme durch den Rat und die Veröffentlichung im Amtsblatt stehen aus. Bis dahin gilt formal der alte Kalender.

Nein. Verschoben ist nur der Zeitpunkt der Durchsetzung. Die Anforderungen an Hochrisiko-KI bleiben unverändert.

FristWas gilt
2. Dezember 2026Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte (Art. 50 Abs. 2) für Systeme, die vor August 2026 auf dem Markt waren; zugleich treten 2 neue Verbote in Kraft (Nudifier-Anwendungen, Missbrauchsmaterial).
2. Dezember 2027Volle Pflichten für eigenständige Hochrisiko-KI nach Anhang III (Personalauswahl, Kreditvergabe, kritische Infrastruktur), verschoben vom 2. August 2026.
2. August 2028Pflichten für Hochrisiko-KI als Sicherheitskomponente in regulierten Produkten (Anhang I), verschoben vom 2. August 2027.
Status der VerschiebungVom EU-Parlament am 16. Juni 2026 angenommen; formale Annahme durch den Rat und Amtsblatt-Veröffentlichung stehen noch aus. Bis dahin gilt formal der alte Kalender.
Inhaltliche AnforderungenUnverändert: Risikomanagement, technische Dokumentation, Daten-Governance, menschliche Aufsicht und EU-Datenbank-Registrierung gelten wie formuliert, nur später durchgesetzt.
ErleichterungenKMU-Privilegien auf größere Mittelständler ausgeweitet (teils interne Selbstbewertung statt externer Audits); KI-Kompetenz wird zur Bemühenspflicht abgeschwächt.
Tobias Frank - Gründer und CEO von Vantarion (Foto: Tobias Frank)

Tobias Frank

Gründer & Geschäftsführer der Vantarion GmbH. Begleitet den Mittelstand bei NIS2, ISO 27001 und TISAX, als externer Informationssicherheitsbeauftragter und mit der Compliance-Plattform VANTARIS.