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NIS2-Registrierung verpasst? Die Nachfrist bis 31. Juli 2026

Lesezeit etwa 5 Minuten · Stand Juli 2026

Industrieanlage von unten als Symbolbild für NIS2 und kritische Infrastruktur im Mittelstand

Die gesetzliche Frist zur NIS2-Registrierung beim BSI ist am 6. März 2026 abgelaufen. Von rund 29.500 betroffenen Unternehmen hatten sich bis dahin nur etwa 11.500 gemeldet. Wenn Ihr Unternehmen zu den anderen gehört, ist das kein Grund zur Panik, aber ein Grund zu handeln. Denn das BSI hat eine Nachfrist gesetzt.

Das Wichtigste in einem Satz: Das BSI hat gegenüber Wirtschaftsverbänden eine Nachfrist bis zum 31. Juli 2026 kommuniziert, um Nachmeldungen zu ermöglichen.

Wie es zu der Nachfrist kam

Das NIS2-Umsetzungsgesetz gilt seit dem 6. Dezember 2025. Es verpflichtet betroffene Einrichtungen nach Paragraph 33 BSIG, sich innerhalb von 3 Monaten beim BSI zu registrieren. Das passende Meldeportal steht seit dem 6. Januar 2026 bereit. Trotzdem blieb die Zahl der Anmeldungen deutlich hinter den Erwartungen zurück. Vielen Unternehmen ist schlicht nicht bewusst, dass der erweiterte Anwendungsbereich sie überhaupt erfasst.

Auf diese große Lücke hat das BSI mit einer Kulanzregelung reagiert. Die Nachfrist bis Ende Juli ändert nichts daran, dass die ursprüngliche Frist verstrichen ist. Sie verschafft Ihnen aber einen geordneten Weg, die Registrierung jetzt nachzuholen.

Was bei einem Versäumnis tatsächlich droht

Hier lohnt eine ehrliche Einordnung statt Drohkulisse. Formal ist die fehlende Registrierung bereits eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit. Paragraph 65 BSIG sieht dafür einen Rahmen von bis zu 500.000 Euro vor. Gleichzeitig hat das BSI mehrfach öffentlich erklärt, bei verspäteten Registrierungen zunächst keine Sanktionen zu verhängen. Das ist eine letzte Schonfrist und keine Einladung zum weiteren Abwarten, denn wie lange diese Kulanz gilt, ist offen.

Wichtig zu wissen: Wer die Registrierung nachholt, zeigt dem BSI, dass das Unternehmen aktiv wird. Genau das ist der bessere Ausgangspunkt, falls es doch einmal zu einer Prüfung kommt.

Nicht sicher, ob Sie überhaupt registrierungspflichtig sind?

In der Compliance Sprechstunde klären wir Ihre Einordnung und besprechen den schnellsten sauberen Weg zur Registrierung und darüber hinaus.

So holen Sie die Registrierung nach

  1. ELSTER-Zertifikat besorgen. Für die Anmeldung im Portal benötigen Sie ein ELSTER-Organisationszertifikat. Die Ausstellung dauert einige Werktage, planen Sie diesen Vorlauf ein.
  2. Im BSI-Portal registrieren. Die Anmeldung läuft über Mein Unternehmenskonto. Das Portal führt Sie durch Stammdaten, Kontaktstelle, relevante IP-Bereiche und Sektor.
  3. Selbsteinstufung dokumentieren. Halten Sie nachvollziehbar fest, warum und in welcher Kategorie Sie betroffen sind. Das hilft bei späteren Rückfragen.
  4. Mit der eigentlichen Umsetzung beginnen. Die Registrierung ist der Startpunkt, nicht das Ziel.

Nach der Registrierung beginnt die eigentliche Arbeit

Die Anmeldung allein macht Ihr Unternehmen noch nicht NIS2-konform. Nach Paragraph 30 BSIG müssen Sie 10 Kernmaßnahmen zum Risikomanagement umsetzen, von der Risikoanalyse über Sicherheitskonzepte bis zu Prozessen für die Vorfallbewältigung. Hinzu kommt die laufende Pflicht, erhebliche Sicherheitsvorfälle in einem dreistufigen Verfahren zu melden, beginnend mit einer Frühwarnung binnen 24 Stunden. Und die Geschäftsleitung trägt nach Paragraph 38 persönliche Verantwortung, inklusive einer Schulungspflicht.

Das klingt nach viel. Mit einer Plattform, die Normen, Maßnahmen und Nachweise an einer Stelle bündelt, wird daraus ein strukturierter Weg statt eines Stapels Excel-Tabellen. Und das aufgebaute Managementsystem bleibt im Unternehmen, statt nach einem Projekt zu verschwinden.

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Häufige Fragen zur NIS2-Registrierung

Die gesetzliche Frist lief am 6. März 2026 ab. Das BSI hat eine Nachfrist bis zum 31. Juli 2026 für Nachmeldungen kommuniziert. Eine Registrierung ist auch danach möglich und ratsam.

Die fehlende Registrierung ist eine Ordnungswidrigkeit nach Paragraph 65 BSIG mit einem Rahmen bis zu 500.000 Euro. Das BSI verhängt bei verspäteter Registrierung zunächst keine Sanktionen.

Über das BSI-Portal Mein Unternehmenskonto mit einem ELSTER-Organisationszertifikat. Das Portal führt durch alle nötigen Angaben.

Nein. Danach folgen die Risikomanagementmaßnahmen nach Paragraph 30 und das Meldeverfahren nach Paragraph 32. Die Geschäftsleitung haftet nach Paragraph 38 persönlich.

Frist/KriteriumWas gilt
Gesetzliche RegistrierungsfristAm 6. März 2026 abgelaufen: Registrierung beim BSI nach § 33 BSIG binnen 3 Monaten
Nachfrist des BSIBis 31. Juli 2026 (gegenüber Wirtschaftsverbänden kommuniziert); Registrierung auch danach möglich und ratsam
Geltung und PortalNIS2-Umsetzungsgesetz gilt seit 6. Dezember 2025, das BSI-Meldeportal steht seit 6. Januar 2026 bereit
RegistrierungsstandNur rund 11.500 von etwa 29.500 betroffenen Unternehmen bis Fristablauf registriert
BußgeldrahmenFehlende Registrierung ist Ordnungswidrigkeit nach § 65 BSIG mit Rahmen bis 500.000 Euro; BSI verhängt bei verspäteter Registrierung zunächst keine Sanktionen
RegistrierungswegÜber das BSI-Portal „Mein Unternehmenskonto“ mit ELSTER-Organisationszertifikat (Ausstellung dauert einige Werktage)
Pflichten nach der Registrierung10 Kernmaßnahmen zum Risikomanagement (§ 30 BSIG), dreistufiges Meldeverfahren mit Frühwarnung binnen 24 Stunden (§ 32), persönliche Verantwortung und Schulungspflicht der Geschäftsleitung (§ 38)
Tobias Frank - Gründer und CEO von Vantarion (Foto: Tobias Frank)

Tobias Frank

Gründer & Geschäftsführer der Vantarion GmbH. Begleitet den Mittelstand bei NIS2, ISO 27001 und TISAX, als externer Informationssicherheitsbeauftragter und mit der Compliance-Plattform VANTARIS.